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Impressum
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Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseite und dessen Richtigkeit ist:

Tobias Cervenka
info@airlink.ch

Die oben genannte Person bietet unter dem Namen "AIRLINK" Passagierflüge in der Schweiz an und ist Webmaster der Seite "www.airlink.ch". Für den Inhalt verlinkter, externer Seiten ist der Webseitenbetreiber nicht verantwortlich. Beachten Sie den Disclaimer.
Copyright
Die gesamte AIRLINK Webseite unterliegt einem Copyright. Es dürfen keine Elemente (wie z.B. Texte, Bilder,...) ohne die Zustimmung des Webseitenbetreibers weiterverwendet bzw. unter eigenem Namen veröffentlicht werden; dies gilt auch für den Aufbau und das Layout der AIRLINK Webseite.

Alle für die AIRLINK Webseite verwendete Grundlagen wie Bilder, Texte und der gesamten Webseitengestaltung wurden in Eigenproduktion durch den Webseitenbetreiber (siehe oben) erstellt. Eine Weiterverwendung ist nur mit dessen Zustimmung möglich. Kontaktieren Sie hierfür den Webmaster per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage wird grundsätzlich durch die EASA (European Aviation Safety Agency) geschaffen. Das Schweizer Recht bleibt so lange in Kraft, bis dieses durch eine EASA-Regelung ersetzt wird. Die EASA regelt auch die Beförderung von Passagieren ohne Vergütung im nicht gewerblichen Betrieb, dies wie nachfolgend beschrieben.
Passagierflüge (gemäss EASA)
› Passagierflüge ohne Vergütung im nicht gewerblichen Betrieb dürfen ohne spezielle Prüfung gemacht werden (unter den nachfolgenden Bedingungen).
› Inhaber einer LAPL(A) (Light Aircraft Pilot License Aircraft) dürfen maximal 4 Personen (inklusive Pilot) gleichzeitig befördern, d.h. maximal 3 Passagiere.
› Um Passagiere befördern zu dürfen, müssen mindestens 10 Stunden als PIC (Pilot in Command) nachgewiesen werden können.
› Als gewerbsmässig gelten Flüge, bei denen (a) in irgendeiner Form ein Entgelt entrichtet wird, das höher als die Kosten für Luftfahrzeugmiete, Treibstoff, Flugplatz- und Flugsicherungsgebühren ist und (b) welche einem nicht bestimmten Kreis von Personen zugänglich sind (LFV Art. 100 Abs. 1). Alle AIRLINK Flüge sind nicht gewerbsmässig.
Beachten Sie, dass sich das Gesetz stets ändern und somit die Aktualisierung dieser Seite zeitlich verzögert sein kann. Verwenden Sie diese Seite somit nicht als gesetzliche Grundlage, es sollte immer der offizielle Gesetzestext verwendet werden.