Hinweise
Wenn Sie mit AIRLINK fliegen wollen, müssen Sie folgenden Bedingungen zustimmen bzw. folgende Anforderungen erfüllen. Beachten Sie, dass die Bedingungen auf dieser mobilen Seite gekürzt sind. Es gelten die Beförderungsbedingungen auf der AIRLINK Hauptseite.
Beförderungsbedingunen ansehen


Beförderungsbedingungen (Kurzversion)
› Sie müssen diesen Bedingungen zustimmen, wenn Sie mit AIRLINK fliegen. AIRLINK behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit an zu passen.

› Alle Flüge von AIRLINK sind nicht gewerblich.

› Kann ein Flug nicht durchgeführt werden (z.B. aufgrund schlechten Wetters), so besteht kein Anspruch auf Entschädigung der dadurch entstandenen Kosten (z.B. Kosten für ein Zugbillett). Das Flugticket behält jedoch die Gültigkeit oder kann zurückgegeben werden.

› Der Flug muss spätestens 48 Stunden vor Abflug bezahlt sein (beachten Sie, dass die Überweisung mehrere Tage in Anspruch nehmen kann).

› Ist ein Passagier nach Einschätzung des Piloten nicht in der Lage mit zu fliegen (z.B. Passagier ist alkoholisiert), so darf der Passagier den Flug nicht antreten. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Passagiers.

› Der Passagier muss sich zwingend an die Anweisungen des Piloten halten. Ein nicht beachten der Anweisungen des Piloten kann rechtlich verfolgt werden.

› Es ist untersagt, Instrumente im Cockpit zu betätigen. Betreten Sie nur die schwarzen Flächen auf den Tragflächen, um ein- oder auszusteigen. Schäden gehen zu Lasten des Verursachers.

› Es gelten stets die Beförderungsbedingungen auf der AIRLINK Webseite. Die Bedingungen auf dieser mobilen Seite sind verkürzt und dienen nur als Orientierung.